O-Ton + Kollegengespräch: Patientenverfügung – Zwangsbehandlung dennoch möglich?

Patientenverfügungen sind Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Ärzte und Behörden müssen sich daranhalten. In bestimmten Fällen muss die Patientenverfügung nicht beachtet werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine psychiatrische Zwangsbehandlung auch dem Schutz der Allgemeinheit dient.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Es kommt immer auf die Rechte des Einzelnen an. Das ist ganz, ganz wichtig. Werden aber dadurch andere gefährdet, dann stößt man an seine Grenzen und dann muss man eine Abwägung treffen: Was ist eigentlich wichtiger? – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Patientenverfügung – Zwangsbehandlung dennoch möglich?

Patientenverfügungen sind Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Ärzte und Behörden müssen sich daranhalten. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme. In bestimmten Fällen muss die Patientenverfügung nicht beachtet werden.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine psychiatrische Zwangsbehandlung auch dem Schutz der Allgemeinheit dient. Eine gegensätzliche Patientenverfügung muss dann nicht beachtet werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wann kann eine Patientenverfügung ausgehebelt werden?
2. Kann man das so zusammenfassen: Das Allgemeinwohl ist entscheidender?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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