O-Ton + Kollegengespräch: Reduzierung der Arbeitszeit durch freien Monat

Wer seine Vollzeitstelle reduzieren möchte, kann unter Umständen seine Arbeitszeit aufs Jahr kürzen – und einen Monat im Sommer frei nehmen. So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einem Piloten einen freien Sommermonat zugebilligt. Ein Beispiel auch für andere Berufe?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es wird darauf ankommen, was im Betrieb möglich ist. Was tatsächlich notwendig ist, in der Situation des einzelnen Arbeitnehmers, wie dem geholfen werden kann, um dem Ziel Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Es kann nicht sein, dass jeder sagt: ach ich wollte sowieso meinen Urlaub quasi konzentrieren. Immer auf den Sommer. Das geht natürlich nicht. Das muss auch der Arbeitnehmer, der den Anspruch stellt, sauber begründen können. – Länge 26 sec.

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Kollegengespräch: Reduzierung der Arbeitszeit durch freien Monat

Wer seine Vollzeitstelle reduzieren möchte, kann unter Umständen seine Arbeitszeit aufs Jahr kürzen – und einen Monat im Sommer frei nehmen. So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einem Piloten einen freien Sommermonat zugebilligt. Der Mann wollte im Sommer jeweils ab dem 10. Juli eines jeden Kalenderjahres für einen Monat freigestellt werden. Dadurch sollte sich die Vollarbeitszeit um ein Zwölftel reduzieren. Die Richter gaben ihm Recht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Teilzeit – und einen kompletten Monat frei. Wie geht das?
2. Was ist beim Teilzeitgesetz für den Chef zu beachten?
3. Kann man dieses Urteil für andere Berufe verallgemeinern?

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