O-Ton + Kollegengespräch: Renovierung bei Einzug durch den Mieter entbindet von Schönheitsreparaturen

Wer beim Einzug renoviert, muss es nicht beim Auszug tun. So verknappt lässt sich eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom Februar 2016 interpretieren.

Der Mieter setzt die nicht renovierte Wohnung selbst instand und bekommt hierfür einen Ausgleich. Nach Ansicht der Richter muss er damit auch nicht beim Auszug renovieren.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich kann nur jedem raten, wer eine unrenovierte Wohnung bekommen soll diese auch so zu übernehmen. Damit ist er am Ende auch nicht verpflichtet, diese wieder renoviert zu überlassen. Er kann sie renovieren nach seinem Geschmack und seinem Gutdünken. Er kann sie auch mit dunklen Wänden zurück geben, weil er sie ja auch unsaniert bekommen hat. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Renovierung bei Einzug durch den Mieter entbindet von Schönheitsreparaturen

Wer beim Einzug renoviert, muss es nicht beim Auszug tun. So verknappt lässt sich eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 9. Februar 2016 interpretieren. In diesem Fall hatten beide Parteien zu Beginn des Mietverhältnisses eine Vereinbarung getroffen. Der Mieter setzt die nicht renovierte Wohnung selbst instand und bekommt hierfür einen Ausgleich.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen.

1. Muss ich mir als Mieter das bieten lassen?
2. Wie lief dieser Fall genau ab?
3. Also muss ich mir – auch bei großer Nachfrage – nicht alles vom Vermieter gefallen lassen?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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