O-Ton + Kollegengespräch: Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Friseurbesuch mit Dauerfolgen

Eigentlich beherrschen Friseure ihr Handwerk. Dennoch kommt es gelegentlich zu Verletzungen. So erging es einer Frau, die nach dem Blondieren Verbrennungen und Verätzungen erlitt sowie eine kahle Stelle am Kopf zurück behielt. Der Streit um den Schadensersatz und das Schmerzensgeld ging bis zum Oberlandesgericht Köln.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Sie hat 10.000 Euro eingeklagt, sie bekam in erster Instanz 4.000 Euro zugesprochen. Und da hat das Oberlandesgericht Köln aber gesagt, das ist ein bisschen wenig. 5.000 Euro wären angemessen, auch in vergleichbaren Fällen, wo es erhebliche Folgen und starke Schmerzen gibt. Es gab ein bakterielle Infektion und viele Dinge, die man auch nicht gern wissen möchte. Sie musste Schmerzmittel und Antibiotika einnehmen und hatte den Dauerschaden der kahlen Stelle. 5.000 Euro ist vergleichbar mit ähnlichen Sachverhalten. – Länge 27 sec.

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Kollegengespräch: Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Friseurbesuch mit Dauerfolgen

Eigentlich beherrschen Friseure ihr Handwerk. Dennoch kommt es gelegentlich zu Verletzungen. So erging es einer Frau, die nach dem Blondieren Verbrennungen und Verätzungen erlitt sowie eine kahle Stelle am Kopf zurück behielt. Der Streit um den Schadensersatz und das Schmerzensgeld ging bis zum Oberlandesgericht Köln.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie war dieser Fall genau?
2. Bekommt sie das Geld?
3. Der Weg vom Friseur direkt zum Anwalt – kommt das häufiger vor?

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