Wenn Gerichte Regeln für geschiedene Eltern zum Umgang mit ihrem Kind festlegen, dann muss man sich daran halten. Setzt man sich darüber hinweg, dann droht ein Ordnungsgeld. Auch Ordnungshaft ist nicht ausgeschlossen. So erging es einem Mann, der seinen Sohn entgegen den Absprachen immer wieder außerhalb der Besuchszeiten getroffen hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Jetzt wollte sich die Mutter dagegen wehren, dass der Vater das Kind beispielsweise im Ferienhort einfach so besucht oder auf dem Weg zur Schule dem Kind auflauert. Dann hat das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 750 Euro verhängt und wenn er das nicht zahlt, kommt es zur Ordnungshaft. – Länge 22 sec.
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Kollegengespräch: Sich über Absprachen zum Umgang mit dem Kind hinwegsetzen – Ordnungsgeld droht
Wenn Gerichte Regeln für geschiedene Eltern zum Umgang mit ihrem Kind festlegen, dann muss man sich daran halten. Setzt man sich darüber hinweg, dann droht ein Ordnungsgeld. Auch Ordnungshaft ist nicht ausgeschlossen.
In einem Fall, den das Kammergericht Berlin zu entscheiden hatte, wurde ein Vater zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 750 Euro verurteilt. Er hatte außerhalb der Umgangszeiten den Kontakt zu seinem Sohn gesucht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Ordnungsgeld für den Umgang mit dem eigenen Kind – klingt absurd, ist aber so?
2. Wie war der Fall genau?
1. Gibt es solche Fälle häufiger?
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