O-Ton + Kollegengespräch: Soziale Medien – Eltern dürfen ihre Kinder nur begrenzt kontrollieren

Mehrere Millionen Minderjährige sind bei Facebook, Instagram und Co. aktiv – oft ohne Wissen der Eltern. Auch wenn die Eltern Bescheid wissen, dürfen sie die Aktivitäten ihrer Kinder in den sozialen Medien nur begrenzt kontrollieren.

„Ab einem Alter von 13 Jahren dürfen Eltern ihren Kindern den Zugang zu sozialen Medien nicht verbieten“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Kinder ab 14 sind auch deliktfähig. D.h. sie sind ab einem gewissen Maße strafmündig. Das knüpft ja schon an eine größere Selbständigkeit der Kinder an. Deshalb dürfen sie dann auch selbständiger in den sozialen Medien sein. Und zwar unabhängig davon, dass die Eltern in dem Alter der Kinder damals diese Möglichkeit noch gar nicht hatten. – Länge 22 sec.

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Kollegengespräch: Soziale Medien – Eltern dürfen ihre Kinder nur begrenzt kontrollieren

Mehrere Millionen Minderjährige sind bei Facebook, Instagram und Co. aktiv – oft ohne Wissen der Eltern. Auch wenn die Eltern Bescheid wissen, dürfen sie die Aktivitäten ihrer Kinder in den sozialen Medien nur begrenzt kontrollieren. „Ab einem Alter von 13 Jahren dürfen Eltern ihren Kindern den Zugang zu sozialen Medien nicht verbieten“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Er antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Sie haben selbst Kinder – wie halten Sie es mit der Kontrolle von Rechner und Handy?
2. Wie macht man es richtig?
3. Das heißt, eltern dürfen auch die Passwörter für Facebook und Co wissen?

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