O-Ton + Kollegengespräch: Straßenunebenheiten: Jogger müssen besonders vorsichtig sein

Jogger haben bei ihrem Sport eine besondere Sorgfaltspflicht und müssen sich auf der Straße auf Unebenheiten einstellen. Wenn sie durch Bauarbeiten auf einem Bürgersteig stürzen, haben sie möglicherweise keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist Ihr Privatvergnügen, wenn Sie joggen gehen. Sie wissen auch, dass – wenn Sie stürzen – die Gefahr höher ist als wenn Sie ganz normal spazieren gehen. Deswegen müssen Sie auch besser aufpassen, auch wie ist der Straßenbelag oder liegt etwas auf der Straße, über das Sie stürzen könnten oder über das Sie ausrutschen könnten. Insbesondere wenn Sie nachts joggen, müssen Sie natürlich ganz besonders aufpassen. Manche Jogger sieht man ja jetzt auch mit der Stirnlampe, damit sie den Weg vor sich illuminieren, wenn sie auf Waldwegen unterwegs sind. – Länge 31 sec


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Kollegengespräch: Straßenunebenheiten: Jogger müssen besonders vorsichtig sein


Jogger haben bei ihrem Sport eine besondere Sorgfaltspflicht und müssen sich auf der Straße auf Unebenheiten einstellen. Wenn sie durch Bauarbeiten auf einem Bürgersteig stürzen, haben sie möglicherweise keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Nach dem Urteil der Saarbrücker Richter ist Joggen mein Privatvergnügen?
2. Wie war denn dieser Fall genau?
3. Die Richter sahen dies aber anders?


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