Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Vermieter. Im Streit um die Rückzahlung von Mietkautionen haben die Karlsruher ein Grundsatzurteil gefällt. Vermieter dürfen Schadenersatz nach der sechsmonatigen Verjährungsfrist verlangen. Was bedeutet das?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft:
O-Ton: Hier hatte eine Mieterin geklagt – sie hatte 780 Euro Kaution gezahlt. Und die hat sie nicht zurück bekommen, weil der Vermieter gesagt hat: Nein, hier sind noch Schadenersatzforderung, die ich habe. Da gibt es manche Theorien, die sagen: Das ist eigentlich nicht gut, weil dann muss die Mietrin sich einklagen und ihre Forderungen auf Kaution. Eigentlich muss der Weg doch anders sein, dass der Vermieter die Schadensersatzforderungen einklagt. Aber der BGH hat gesagt, dass das geht! – Länge 30 sec.
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Kollegengespräch: Streit um die Kaution
Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Vermieter. Im Streit um die Rückzahlung von Mietkautionen haben die Karlsruher ein Grundsatzurteil gefällt. Vermieter dürfen Schadenersatz nach der sechsmonatigen Verjährungsfrist verlangen. Was bedeutet das?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
Was hat der BGH genau entschieden?
Wie war der Fall genau?
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