O-Ton + Kollegengespräch: Sturz bei betrieblichem Bowling-Turnier als Arbeitsunfall

Wenn der Arbeitgeber auf einer Dienstreise ein Bowling-Turnier veranstaltet, kann der Sturz eines Mitarbeiters ein Arbeitsunfall sein, entschied das Sozialgericht Aachen. Bei dem Turnier war ein Mann auf der Bowlingbahn ausgerutscht und hatte sich die Schulter ausgerenkt.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall ab.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Im Grundsatz kann man sagen: Werden alle Mitarbeiter zu dieser Fortbildungsmaßnahme verpflichtet. Ist dann diese Freizeitmaßnahme – hier das Bowlingturnier – ein fester Programmpunkt dieser Maßnahme und alle sollen teilnehmen, nur wer vielleicht körperlich nicht in der Lage ist, dann liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn etwas passiert. Man genießt also dann den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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Kollegengespräch: Sturz bei betrieblichem Bowling-Turnier als Arbeitsunfall

Wenn der Arbeitgeber auf einer Dienstreise ein Bowling-Turnier veranstaltet, kann der Sturz eines Mitarbeiters ein Arbeitsunfall sein, entschied das Sozialgericht Aachen. Bei dem Turnier war ein Mann auf der Bowlingbahn ausgerutscht und hatte sich die Schulter ausgerenkt. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall ab.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wo ist nun der Unterschied – Arbeitsunfall oder nicht?
2. Wie war der Fall genau?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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