O-Ton + Kollegengespräch: Ticketpreise für „Rock am Ring“ kann zurückverlangt werden?

Eines der größten Musikfestivals Deutschlands wurde nach starken Unwettern abgebrochen. Können die geprellten Besucher von Rock am Ring jetzt ihr Geld zurückverlangen?

Der Veranstalter verneint das bisher, doch die Deutsche Anwaltauskunft widerspricht: Der Ticketpreis darf teilweise zurückverlangt werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wir von der Deutschen Anwaltauskunft haben uns mal die AGBs von Rock am Ring angesehen. Und da gibt es eine Formulierung, die besagt: Wird die Durchführung der Veranstaltung insgesamt – also die komplette Veranstaltung – aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat – das wäre bespielsweise ein Sturm – hat man Anspruch, den Kartenpreis sowie die Vorverkaufsgebühr erstattet zu bekommen. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Ticketpreise für „Rock am Ring“ kann zurückverlangt werden?

Eines der größten Musikfestivals Deutschlands wurde nach starken Unwettern abgebrochen. Können die geprellten Besucher von Rock am Ring jetzt ihr Geld zurückverlangen? Der Veranstalter verneint das bisher, doch die Deutsche Anwaltauskunft widerspricht: Der Ticketpreis darf teilweise zurückverlangt werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

1. Welche Rechte haben die Besucher des abgesagten Konzerts?
2. Was heißt in dem Fall Hauptattraktionen – das definiert ja jeder anders?
3. Kann ich da so ohne weiteres nachweisen?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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