O-Ton + Kollegengespräch: Überwachung von Mitarbeitern nur selten erlaubt

Arbeitgeber dürfen die Bürocomputer ihrer Mitarbeiter nur unter strengen Voraussetzungen überwachen. Das gilt insbesondere für den Einsatz von Spähsoftware, die jede Eingabe des Arbeitnehmers aufzeichnet, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, darf der Chef private Mails einsehen oder den Browserverlauf kontrollieren?

O-Ton: Der Arbeitgeber darf nur kontrollieren, wenn es konkret verboten ist. Und dann darf er E-Mails und Browserverläufe auch einsehen, um zu sehen, ob gegen sein Verbot verstoßen worden ist. Das geht aber dann nicht, wenn im Betrieb einfach nur geduldet ist – es ist nicht verboten, es ist nicht erlaubt, aber es wird auch nicht so eng gesehen. Stößt er zufällig auf eine private Mail – ergibt sich beispielsweise aus der Betreffzeile „Omas Geburtstag am 24.“, dann darf er sie nicht öffnen, sondern nur im Beisein des Arbeitnehmers. Und auch nur dann, wenn es ausdrücklich verboten war, dass er privat per E-Mail kommuniziert. – Länge 35 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Überwachung von Mitarbeitern nur selten erlaubt

Arbeitgeber dürfen die Bürocomputer ihrer Mitarbeiter nur unter strengen Voraussetzungen überwachen. Das gilt insbesondere für den Einsatz von Spähsoftware, die jede Eingabe des Arbeitnehmers aufzeichnet, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Was dürfen Chefs überhaupt wissen? Ist Videoüberwachung erlaubt oder das Checken von Mails und Browserverlauf?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Die Kameras im Supermarkt haben nicht nur den Eingang, sondern auch die Kassiererin im Blick – erlaubt oder verboten?
2. Wie ist es im Büro, wenn die PC-Nutzung nicht eindeutig geregelt ist? Darf der Chef private Mails einsehen oder den Browserverlauf kontrollieren?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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