O-Ton + Kollegengespräch: Unterhalt kann nach fiktivem Einkommen berechnet werden

Wer keinen Unterhalt zahlt, weil er keine Arbeit hat, muss nachweisen können, dass er sich ausreichend um eine Tätigkeit bemüht. Ist das nicht der Fall, kann sich die Berechnung des Unterhalts für sein Kind an einem fiktiven Einkommen orientieren, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht.

Der Vater des 2011 geborenen Jungen sollte Unterhalt in Höhe des Mindestunterhalts zahlen. Der Mann aber war der Meinung, nicht leistungsfähig zu sein, da er keine Arbeit hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Erstens ist es zumutbar, dass Du Dich pro Monat 20-30 Mal bewirbst. Man muss sich also einmal um einen Job bemühen und dann nachweisen, dass das erfolglos war. Kann man das nicht nachweisen, dass man sich intensiv bemüht hat – wer arbeitslos ist, hat auch Zeit dafür – dann wird ein fiktives Einkommen angerechnet. In dem Fall – kein Schulabschluss, körperliche Beeinträchtigungen – ist das Gericht davon ausgegangen, dass er in Vollzeit den Mindestlohn verdienen kann und daher kann er auch den Mindestunterhalt bezahlen. – Länge 28 sec

Alle Einzelheiten zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton


Kollegengespräch: Unterhalt kann nach fiktivem Einkommen berechnet werden

Wer keinen Unterhalt zahlt, weil er keine Arbeit hat, muss nachweisen können, dass er sich ausreichend um eine Tätigkeit bemüht. Ist das nicht der Fall, kann sich die Berechnung des Unterhalts für sein Kind an einem fiktiven Einkommen orientieren, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht.

Der Vater des 2011 geborenen Jungen sollte Unterhalt in Höhe des Mindestunterhalts zahlen. Der Mann aber war der Meinung, nicht leistungsfähig zu sein, da er keine Arbeit hatte.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie berechnet sich dieser fiktive Verdienst für den Unterhalt?
2. Und wie setzt sich die Summe zusammen?

Alle Einzelheiten zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de

Download Kollegengespräch

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )