O-Ton + Kollegengespräch: Urlaub eigenmächtig genommen – fristlose Kündigung

Wer spontan eigenmächtig Urlaub nimmt, ohne diesen genehmigen zu lassen, riskiert seinen Job. Es liegt nicht nur ein Kündigungsgrund vor, sondern der Arbeitgeber kann sogar fristlos kündigen.

Mit einem solchen Fall musste sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf beschäftigen. Da war eine Absolventin von ihrem Papa zum Studienabschluss mit einer Mallorca-Reise überrascht worden. Das gefiel dem Chef gar nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de :

O-Ton: Wer einfach in den Urlaub geht – nicht mal abgelehnt, sondern gar nicht beantragt – riskiert die fristlose Kündigung. Es sei denn, einer ist schon seit 15 Jahren im Betrieb oder in der Firma. Dann kann man sagen: Okay, hier mahnen wir vielleicht mal ab! – Länge 19 sec.

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Kollegengespräch: Urlaub eigenmächtig genommen – fristlose Kündigung

Wer spontan eigenmächtig Urlaub nimmt, ohne diesen genehmigen zu lassen, riskiert seinen Job. Es liegt nicht nur ein Kündigungsgrund vor, sondern der Arbeitgeber kann sogar fristlos kündigen. Mit einem solchen Fall musste sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf beschäftigen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:.

1. Ohne Urlaubsschein droht der Rauswurf?
2. Wie war dieser Fall genau?
3. Der Arbeitgeber hat ihr fristgerecht gekündigt – und dann?

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