O-Ton + Kollegengespräch: Urlaubsplanung im Betrieb – Vorrang für Eltern und ältere Kollegen

Die Urlaubsplanung mit den Kollegen abzustimmen ist nicht immer einfach: Vor allem Brückentage und Schulferien sind bei vielen Mitarbeitern beliebt. Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen oder die Urlaubspläne mit den Urlaubswünschen anderer Mitarbeiter kollidieren, muss der Chef dafür sorgen, dass die Urlaubstage gerecht verteilt werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

O-Ton: Auch Ältere haben schon mal Vorrang. Wenn aber alles andere nicht richtig funktioniert, dann muss man einfach eine Regelung treffen, dass die sich abwechseln. Einmal der und beim nächsten Mal halt der – im nächsten relevanten Urlaubszeitrum. Das können auch die Herbstferien o.ä. sein. – Länge 15 sec.

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Kollegengespräch: Urlaubsplanung im Betrieb – Vorrang für Eltern und ältere Kollegen

Die Urlaubsplanung mit den Kollegen abzustimmen ist nicht immer einfach: Vor allem Brückentage und Schulferien sind bei vielen Mitarbeitern beliebt. Möchte ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen, muss er dies beim Arbeitgeber beantragen. Der Chef darf den Urlaubsantrag eines Mitarbeiters nur in zwei Fällen ablehnen: Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen oder die Urlaubspläne mit den Urlaubswünschen anderer Mitarbeiter kollidieren. In letzterem Fall muss der Chef dafür sorgen, dass die Urlaubstage gerecht verteilt werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie muss der Chef vorgehen?
2. Wie kann es das machen?
3. Heißt dann, erst im nächsten Jahr?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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