Hartz-IV-Bezieher müssen ihr Vermögen und ihre Einkünfte offenlegen. Dazu gehören sämtliche Einkünfte. Wer online Dinge verkauft, muss auch dies anzeigen. Wer regelmäßig Umsätze etwa beim Auktionshaus eBay erzielt, handelt sogar gewerblich. Und dies hat Auswirkungen auf Hartz IV.
Das Sozialgericht Oldenburg schätzte die Nebeneinkünfte auf 500 Euro, die anzugeben seien.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“:
O-Ton: Das ist ja keine Strafe, sondern die Anrechnung auf den Hartz-IV-Satz. Sie muss ja auch irgendwie an die Gegenstände gekommen sein und überhaupt kommen, ehe sie sie dann weiter verkauft. Aber generell gilt: Wer so viel monatlich macht, ist übrigens auch schon gewerblich unterwegs und müsste ein Gewerbe anmelden. – Länge 18 sec
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Kollegengespräch: Verkaufsgewinne bei eBay werden auf Hartz-IV angerechnet
Hartz-IV-Bezieher müssen ihr Vermögen und ihre Einkünfte offenlegen. Dazu gehören sämtliche Einkünfte. Wer online Dinge verkauft, muss auch dies anzeigen. Wer regelmäßig Umsätze etwa beim Auktionshaus eBay erzielt, handelt sogar gewerblich. Und dies hat Auswirkungen auf Hartz IV, ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Oldenburg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Hartz-IV-Bezieher müssen tatsächlich alles angeben?
2. Welche Untergrenze gilt das?
3. Was hat das Gericht geschätzt?
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