O-Ton + Kollegengespräch: Vermieter muss beim Zusammenziehen zustimmen

Entscheidet sich ein Paar zusammenzuziehen, bietet es sich manchmal an, dass der Freund in die Wohnung der Freundin zieht oder umgekehrt. Der Vermieter muss hierbei stets vorab informiert werden, darf aber seine Zustimmung nur in Ausnahmefällen verweigern.

Swen Walentowski von anwaltauskunft.de mit einigen Gründen, in den Vermieter ablehnen kann:

O-Ton: Überbelegung der Wohnung. Dann: Die Person ist dem Vermieter unzumutbar. Also ein unberechenbarer Kapitalverbrecher. Oder ein bekannter Störenfried oder ähnliches. Das sind die Ausnahmen. Auf der einen Seite haben wir erst einmal die Abstufung: Bitte Zustimmung einholen, er darf die Zustimmung aber nicht verweigern. – Länge 22 sec

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Kollegengespräch: Vermieter muss beim Zusammenziehen zustimmen

Entscheidet sich ein Paar zusammenzuziehen, bietet es sich manchmal an, dass der Freund in die Wohnung der Freundin zieht oder umgekehrt. Der Vermieter muss hierbei stets vorab informiert werden. Darf er aber auch die Miete erhöhen oder aufgrund von Überbelegung das Zusammenziehen gänzlich verhindern?

Swen Walentowski von anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Muss der Vermieter zustimmen?
2. Welche Voraussetzungen sind das?
3. Was ist mit den Kosten?

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