Hagel, Blitze, Fluten. Man muss kein großer Prophet sein, um zu wissen – mit dem Herbst kommen die Stürme. Frage an Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft – droht mir eine Abmahnung, wenn ich wegen Sturm zu spät komme?
O-Ton: Die Arbeitszeit bekomme ich natürlich nicht gut geschrieben, wenn ich sie nicht gearbeitet habe. Mir droht auch keine Abmahnung, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Sturm relativ überraschend kommt. Also, ansonsten gilt wie bei Eis oder Schnee: Ich muss, wenn ich weiß, dass die Beeinträchtigung kommt, den Weg rechtzeitig antreten, damit ich pünktlich erscheine – egal, bei welchem Wetter. – Länge 20 sec.
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Kollegengespräch: Wer muss bei Sturmschäden haften?
Hagel, Blitze, Fluten. Man muss kein großer Prophet sein, um zu wissen – mit dem Herbst kommen die Stürme. Wer bei welchen Schäden wann haftet und was Sie bei wetterbedingten Bahn- oder Flugausfällen wissen müssen – Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft gibt einen Überblick.
1. Droht mir eine Abmahnung, wenn ich zu spät komme?
2. Und wenn mein Wagen durch umgefallene Äste verbeult ist – wer kommt dafür auf?
3. Wenn mir durch Sturm eine lang geplante Reise entgeht – ist das höhere Gewalt oder habe ich da trotzdem einen Anspruch auf Schadensersatz?
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