O-Ton + Kollegengespräch: Wertvolle Funde müssen gemeldet werden

Wer wertvolle Gegenstände oder Bargeld findet, darf es nicht behalten. Grundsätzlich muss man fremde Sachen, die man gefunden hat, zurückgeben, dies ist schon ab einem Wert von zehn Euro der Fall. Dann ist ein Finder verpflichtet, den Fund beim Eigentümer zu melden oder – wenn das nicht möglich ist – in einem Fundbüro abzugeben.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Finderlohn:

O-Ton: Bei Werten bis zu 500 Euro ist der Finderlohn fünf Prozent. Bei darüberhinausgehenden Werten drei Prozent. Also bei zehn Euro wären es fünf Cent und wer ein Notebook im Wert von 2.000 Euro findet, bekommt 70 Euro Finderlohn. Nun klingt das immer ungerecht, aber es geht ja darum, dass man etwas gefunden hat, was einem auch nicht gehört. Wer aber meint, diese Dinge zu behalten, der macht sich möglicherweise der Unterschlagung strafbar. Das ist nämlich eine Straftat. – Länge 26 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Wertvolle Funde müssen gemeldet werden

Wer wertvolle Gegenstände oder Bargeld findet, darf es nicht behalten. Grundsätzlich muss man fremde Sachen, die man gefunden hat, zurückgeben, dies ist schon ab einem Wert von zehn Euro der Fall. Dann ist ein Finder verpflichtet, den Fund beim Eigentümer zu melden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Haben Sie schon mal Wertvolles gefunden?
2. Ab wann muss man Dinge zurückgeben?
3. Wie verhält es sich mit dem Finderlohn?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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