O-Ton + Kollegengespräch: Wie lange muss man am Unfallort warten?

Wie lange muss der Unfallverursacher am Unfallort warten? Abends auf der Landstraße mindestens 10 bis 15 Minuten, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. In dem Fall hatte eine Frau eine Bake zu Schrott gefahren und erst am nächsten Tag den Unfall gemeldet. Und es war kein Bagatellschaden, wie sich herausstellte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: So war es auch, die Bake war kaputt. Sie wäre nicht mehr zu reparieren gewesen. Und deshalb ein Schaden von über 50 Euro. Da ist eine Wartepflicht von – abends in der Dunkelheit – auch von 10 bis 15 Minuten. Die Frau war unmittelbar weggefahren. Also hat sie Unfallflucht begangen. Das hat natürlich noch zur Folge: Bei einer Unfallflucht zahlt natürlich auch die eigene Versicherung nicht. Das heißt, sie ist auch auf ihrem eigenen Fahrzeugschaden sitzen geblieben. – Länge 30 sec.

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Kollegengespräch: Wie lange muss man am Unfallort warten?

Oft wird bei Gericht über eine Unfallflucht gestritten. Die Frage ist häufig: Wie lange muss der Unfallverursacher am Unfallort warten? Eine Unfallflucht ist nicht nur strafrechtlich relevant, sondern sie führt auch dazu, dass die Kaskoversicherung den Schaden nicht bezahlen muss. So erging es einer Frau vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, die abends auf der Landstraße eine Bake umfuhr – und nicht wartete.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie lange muss man nach einem Unfall warten?
2. Wie war dieser Fall genau?

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