O-Ton: Kommune haftet bei falscher Ampelschaltung

 Wenn die Ampel auf Grün schaltet, bedeutet das für Auto- und Fahrradfahrer eigentlich freie Fahrt. Dann und wann verbirgt sich hinter dem Freifahrtsignal aber ein technischer Fehler. Juristen sprechen dann vom „feindlichen Grün“.

Dafür haftet die öffentliche Hand. Allerdings sollte man das nachweisen können, ein sogenannter „Knallzeuge“ reicht nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Der „Knallzeuge“ reicht nicht, denn der schaut ja erst hin, wenn es geknallt hat. Er hat den Unfall gehört und schaut dann. Also: Ich brauche einen Zeugen und ich muss nachweisen, dass es ein „feindliches Grün“ gab, dass ich Grün hatte, obwohl alle anderen auch Grün hatten. Dann haftet die Gemeinde, weil die natürlich die Verantwortung trägt, dass die Ampel ordentlich funktionieren. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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