O-Ton: Kosten für Porsche-Mietwagen werden ersetzt

 Wer einen Luxuswagen fährt, hat bei einem Unfall Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Dabei kann der Betroffene sogar darauf bestehen, die gleiche Marke zu fahren – die Kosten dafür muss der Schädiger übernehmen.

In dem Fall des Amtsgerichts München war eine Porschefahrerin schuldlos in einen Unfall verwickelt worden und hatte sich für die Zeit der Reparatur einen Panamera gemietet. Die Kosten wollte die gegnerische Versicherung nicht übernehmen.

Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wer einen Luxuswagen fährt, hat bei einem Unfall auch Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Er kann auch die gleiche Marke verlangen, ein Porsche-Fahrer muss sich nicht vertrösten lassen, einen Luxuswagen von BMW, Audi oder Daimler zu fahren. Er kann darauf bestehen, auch einen Porsche anzumieten. – Länge 18 sec.

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