O-Ton: Krankengeld auch für Schwarzarbeit?

Für Schwarzarbeit gibt es kein Krankengeld. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf klar gestellt. In dem Fall wollte der Geschäftsführer eines Restaurants sein Krankengeld aufbessern, in dem er geltend machte, er habe neben seinem normalen Lohn einen weiteren Teil davon schwarz erhalten.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn jemand in einem Restaurant arbeitet – für ein niedriges Gehalt von 1.000 Euro und x, er aber dafür auch nur Beiträge an die Sozialkassen abführt – und er erhält nebenher noch einen Betrag cash auf die Hand, dann gilt dieser Barbetrag, den er zusätzlich schwarz erhalten hat, nicht als beitragspflichtiges Einkommen und ist auch nicht wesentlich für das Krankengeld. – Länge 20 sec.

Mehr zu diesem Fall unter anwaltauskunft.de

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