O-Ton: Krankenkasse muss besondere Behandlung bei massivem Untergewicht zahlen


Manchmal können sich Versicherte erfolgreich gegen Entscheidungen ihrer gesetzlichen Krankenkasse wehren. So auch ein junger Mann, der an massivem Untergewicht litt – bei einer Größe von 1,80 wog er nur 44 Kilo.

Der Arzt verschrieb ihm Dronabinol. Die Krankenkasse lehnte das ab und verwies auf die Gefahr einer Abhängigkeit von Cannabis. Das Hessische Landessozialgericht sah dies anders.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es gibt eine erfolgreiche Behandlung mit Cannabisprodukten in der Krebstherapie gegen Schmerzen, Appetitlosigkeit und unruhigen Schlaf. Das hat der Arzt für den Mann verordnet, damit er von seinem Untergewicht runterkommt. Die Krankenkasse wollte nicht zahlen. Das Gericht hat gesagt im Eilbedürftigkeitsverfahren: „Doch, Du zahlst jetzt ein Jahr, dann können wir schauen, ob es hilft oder nicht!“. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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