O-Ton: Krankenkasse muss korrigierte Rechnung eines Krankenhauses zahlen

Krankenkassen lassen Krankenhausrechnungen regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüfen. Oft verlangen sie dann die Korrektur oder Stornierung einer Rechnung. Was ist, wenn der MDK zu dem Ergebnis kommt, dass das Krankenhaus mehr hätte abrechnen können?

Das Sozialgericht Heilbronn entschied auf Nachzahlung.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Praxis der Kassen:

O-Ton: In dem Fall haben sie es auch getan. Allerdings hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen festgestellt: Das Krankenhaus hätte ja mehr abrechnen können, nämlich zweieinhalbtausend Euro mehr, insgesamt 15.000 Euro. Das wollte das Krankenhaus denn auch tun und die Krankenkasse sagte da: Nee, also so meinten wir das ja jetzt nicht……Und das Gericht hat entschieden: Ihr könnt nicht immer sagen, wir fordern zurück. Wenn Ihr selber feststellt, dass eigentlich zu wenig abgerechnet wurde. Dann müsst Ihr die Nachforderung auch begleichen. – Länge 27 sec.

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