Entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse nicht innerhalb von drei Wochen, muss sie die beantragte Versorgung bezahlen. So entschied das Sozialgericht Dessau-Roßlau, in dem Fall ging es um ein künstliches Kniegelenk.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn eine Krankenkasse, auch eine gesetzliche Krankenkasse, nicht über den Antrag eines Versicherten innerhalb von drei Wochen entscheidet – und auch keine richtigen Gründe dafür nennt, warum sie noch nicht entscheiden kann, schriftlich muss sie das tun – dann gilt dieser Antrag als genehmigt. – Länge 18 sec.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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