O-Ton: Krankheit im Urlaub bescheinigen lassen

Wer im Urlaub krank wird, sollte sich dies ärztlich bescheinigen lassen. Die verlorenen Urlaubstage verfallen in diesem Fall nicht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, sagt: „Mitarbeiter können die verlorenen Urlaubstage nachholen, sie müssen aber die Erkrankung nachweisen können.“

O-Ton: Deshalb empfiehlt die Deutsche Anwaltauskunft, auch tatsächlich zu einem Arzt zu gehen oder zu einer Ambulanz eines Krankenhauses, um sich die Erkrankung auch wirklich bestätigen zu lassen. Auch mit einer Beschreibung der Erkrankung. Wenn es im Ausland ist, am besten in englischer Sprache, damit man die Urlaubstage nachholen kann. Weil krank im Urlaub – ist keine Erholung. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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