O-Ton: Kündigung nach Aufforderung zum Krankfeiern

 Wer einen Kollegen mehrfach auffordert, krankzumachen, riskiert seinen Job. Dies stellt eine Aufforderung zum Arbeitszeitbetrug dar. So entschied das Arbeitsgericht Ludwighafen. Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wer mich zum Blaumachen und Krankfeiern auffordert, der kann rausgeschmissen werden. Weil er mich nämlich anstiften will zu einem Arbeitszeitbetrug. Das ist also keine Lappalie, sondern eine ernstzunehmende Angelegenheit. Wenn ich dem nachkomme, gefährde auch ich meinen Job. Ansonsten ist nur dran, der mich drängt, krankzufeiern. – Länge 20 sec.

In dem Fall war ein Mann krankgeschrieben und rief seinen Kollegen auf dem Handy an – mit der mehrfachen Aufforderung krank zu feiern. Der Chef kündigte dem Mann wegen des Telefonats fristlos – und bekam Recht. Mehr unter anwaltauskunft.de.

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