O-Ton: Kündigung ohne Abmahnung nach schwerer Beleidigung

 Wer einen Kollegen schwer beleidigt und bespuckt, riskiert seinen Job. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Dann muss auch nicht abgemahnt werden, wenn es so eine schwere Beleidigung ist. Natürlich Spucken ist ja schon eine schwere Beleidigung und Tat, dann ist das Verhalten unentschuldbar und dann kann man auch sofort entlassen werden. – Länge 12 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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