O-Ton: Kündigung von Azubis

 Auszubildenden darf ein Arbeitgeber nicht so ohne weiteres kündigen. Doch es gibt Ausnahmen, entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Richter gaben einer Bank Recht, die einen Azubi gefeuert hatte, der dringend verdächtig war, 500 Euro unterschlagen zu haben.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Einem Azubi kann normalerweise fast gar nicht gekündigt werden. Aber in dem Fall, weil es im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit ist – Bankmitarbeiter und Geldunterschlagung – hat das Gericht gesagt: Das geht! Fristlos – auch bei einem Auszubildenden. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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