O-Ton: Kündigung wegen Beleidigung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit

Die massive Beleidigung eines Kollegen ist Grund für eine fristlose Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. In dem Fall ging es um eine Kinderkrankenschwester. Abends, nach einigen Gläsern zu viel, schickte sie eine böse SMS an eine Kollegin – der Text strotzte vor Beleidigungen und Unterstellungen.

Der Chef kündigte der Frau, obwohl sie seit 1994 in dem Job war. Die Kündigungsschutzklage der Frau blieb erfolglos, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Eine lange Anstellung schützt vor Rausschmiß nicht. Nämlich dann nicht, wenn ich Kollegen einfach unflätig aufs Übelste beleidige – das nennt man Ehrverletzung juristisch. Wenn das passiert – mit den A-Wörtern etc., dann ist der Betriebsfrieden gestört. Dann darf der Arbeitgeber die Person auch kündigen. Unabhängig davon, wie lange sie schon dort arbeitet. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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