O-Ton: Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht weiter gegeben werden

Kurzzeitkennzeichen dürfen nicht weiter gegeben werden. Versichert sind nur die Fahrzeuge, die dem Halter gehören – andere Autos nicht, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Auto wurde in einen Unfall verwickelt, es war mit einem Kurzzeitkennzeichen versehen. Das Kurzzeitkennzeichen galt aber nicht für diesen Halter. Es ist bei diesen Kennzeichen grundsätzlich so, dass sie für einen Halter gelten. Dieser Halter kann dann mehrere Fahrzeuge mit dem Kennzeichen versehen, kann aber das Kurzzeitkennzeichen nicht an andere Personen weiter geben. – Länge 22 sec.

Damit muss die Versicherung bei Schäden von Autos anderer Halter auch nicht zahlen. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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