O-Ton: Kutscher ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig

 Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig und riskiert seinen Führerschein. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass die Blutalkoholwerte für Autofahrer auch für Kutscher gelten.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es wurde damit begründet, dass auch bei Kutschern ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit vermutet wird. Denn Kutscher haben genauso wie Autofahrer hohe Sorgfaltspflichten, die Pferde können ausbrechen und es kann sehr schnell etwas Unverhofftes passieren, so dass ab 1,1 Promille man nicht mehr in der Lage ist, eine Kutsche sicher zu führen. – Länge 22 sec.

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