O-Ton: Ladenmieter muss Vermieter über sein Angebot informieren

 Wer ein Ladenlokal mieten und dort ausschließlich Kleidung der Marke „Thor Steinar“ verkaufen möchte, muss den Vermieter darauf hinweisen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. So entschied das Oberlandesgericht Dresden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutsche Anwaltauskunft.

O-Ton: Sie hat den Vermieter darüber nicht informiert, dass sie die fast ausschließlich von Neonazis gekauften Kleidungsstücke dort verkaufen wird. Ihr war allerdings bekannt, dass der Vermieter Vorbehalte gegen Neonazis und gegen „Thor Steinar“ hat. Sie hat ihn nicht aufgeklärt und deswegen durfte ihr fristlos gekündigt werden. – Länge 18 sec.

Mehr zu dem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

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