O-Ton: Laiendiagnosen dürfen Arzt nicht beeinflussen

 Ärzte müssen eigene Diagnosen erstellen, die Meinung von Laien ist da nicht massgeblich, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. In dem Fall hatten zwei Sanitäter ihren Kollegen zu einem Orthopäden gebracht – angeblich mit einem eingeklemmten Nerv, der sich dann aber als tödlicher Arterienverschluss herausstellte. Ehefrau und Kinder des Verstorbenen klagten erfolgreich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Ein Arzt darf sich grundsätzlich nicht auf die Eigendiagnose des Patienten verlassen. Er muss immer selbst noch einmal feststellen, was fehlt denn meinem Patienten. Und daran ändert sich auch nichts, wenn es sich hier um einen Rettungssanitäter gehandelt hat – ein sachkundiger Patient, wie es hier war. In jedem Fall muss der Arzt das Krankheitsbild feststellen. Und wahrscheinlich wäre der Patient noch am Leben, hätte er einen Internisten zu Rate gezogen. – Länge 25 sec.

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