O-Ton: Land muss für griffigen Fahrbahnbelag sorgen

Die Bundesländer sind für den Zustand der Straßen verantwortlich. Beispielsweise müssen sie dafür sorgen, dass der Fahrbahnbelag ausreichend griffig ist.

Wenn Mängel an einer Stelle bekannt sind und keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, verletzt das Land seine Verkehrssicherungspflicht. Eine bei Regen gestürzte Motorradfahrerin bekam daher ihren Sachschaden von über 2000 Euro ersetzt.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zugunsten der Motorradfahrerin:

O-Ton: Sie hat deshalb eine Chance, weil das Bundesland seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Es war seit ein paar Jahren bekannt, dass der Straßenbelag an der Stelle nicht griffig war. Dennoch befand sich kein Schild mit dem Hinweis auf Schleuder- oder Rutschgefahr und es wurde auch nicht angeordnet, die Geschwindigkeit zu reduzieren. – Länge 24 sec.

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