O-Ton: Laufleistung bei Kfz-Diebstahl korrekt angeben



Wer bei den Angaben zu seinem gestohlenen Auto schummelt, riskiert den Versicherungsschutz. Zwei Fälle des Kammergerichts Berlin beweisen: Ehrlich währt am längsten. Beide Male „frisierten“ Autobesitzer die tatsächliche Laufleistung nach unten – die Versicherung musste nicht mehr zahlen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie sollten immer ehrlich sein – und wenn Sie der Versicherung einen Schaden melden, weil Ihr Auto gestohlen worden ist – dann müssen Sie natürlich wahrheitsgemäße Angaben machen, zur Kilometerlaufleistung oder zum Zustand des Fahrzeugs. – Länge 17 sec.

Ausführlich zum Nachlesen gibt es beide Fälle unter verkehrsrecht.de.

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