O-Ton: Leasingfahrzeug gestohlen – Kunde muss zahlen, nachdem Kaskoversicherung nicht zahlt

 Wird ein Leasingauto gestohlen, muss der Kunde die Leasingfirma unverzüglich über den Diebstahl informieren. Versäumt er dies und kann die Leasingfirma deswegen keine Schadensregulierung der Kaskoversicherung erreichen, muss er den Schaden selbst bezahlen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, weist darum darauf hin, dass auch bei kleinsten Schäden die Versicherung sofort zu informieren ist.

O-Ton: Und zwar deswegen, damit die Versicherung die Möglichkeit hat, den Sachverhalt zeitnah aufzuklären. Es kann ja sein, dass Sie erst nach zwei Wochen einen Schaden melden, Sie haben sich beispielsweise den Spiegel in Frankreich abgefahren – dann kann es aufgrund der Zeit so sein, dass nicht mehr rekonstruiert werden kann, wie Sie es schildern. – Länge 22 sec.

Daher sollte man Schäden sofort melden, um nicht den Versicherungsschutz zu riskieren. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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