O-Ton + Magazin: 12-jähriger Radler haftet auf Fußgängerüberweg mit

Ein 12-jähriger Fahrradfahrer haftet zu einem Drittel, wenn er einen Fußgängerüberweg unaufmerksam mit seinem Mountainbike überquert. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle. Entscheidend ist bei der Beurteilung solcher Fälle immer die Frage, ob das Kind aufgrund seiner Entwicklung erkennen konnte, ob er einen Fehler begeht oder nicht.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über das Urteil.:

O-Ton: Ergebnis war, dass der Junge zu einem Drittel für den Schaden haften muss, weil er eben die erforderliche Einsichtspflicht hatte. Und das Auto musste zu zwei Dritteln haften, was aber auch auf die erhöhte Betriebsgefahr des Autos im Vergleich zu einem Fahrrad zurückzuführen ist. – Länge 18 sec

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: 12-jähriger Radler haftet auf Fußgängerüberweg mit

Ein 12-jähriger Fahrradfahrer haftet zu einem Drittel, wenn er einen Fußgängerüberweg unaufmerksam mit seinem Mountainbike überquert. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle. Somit musste der Junge einen Teil des Schadens übernehmen. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Für die Frage, ob ein Kind mithaftet, ist entscheidend, wie weit die Einsicht des Kindes vorhanden ist. Also wie weit konnte das Kind oder der Jugendliche erkennen, dass das, was er tut, nicht richtig ist. – Länge 12 sec.

…. erläutert Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können nicht generell sagen, ein Kind von 12 Jahren haftet mit, wenn es einen Fahrradunfall hat. Sondern Sie müssen sich wirklich den konkreten Fall anschauen und sagen: Ist das Kind schon in der Lage, das Handeln zu überblicken? – Länge 15 sec.

In dem Fall war der Junge über einen Fußgängerüberweg gefahren – und schaute weder nach rechts noch nach links. Ein Sachverständiger stellte später fest, dass er mit etwa 15-20 Stundenkilometern radelte – und mit einem Auto kollidierte. Dessen Fahrerin konnte nicht damit rechnen, dass der Junge den Fußgängerüberweg benutzen wollte. Bettina Bachmann über das Urteil des Oberlandesgerichts Celle.:

O-Ton: Ergebnis war, dass der Junge zu einem Drittel für den Schaden haften muss, weil er eben die erforderliche Einsichtspflicht hatte. Und das Auto musste zu zwei Dritteln haften, was aber auch auf die erhöhte Betriebsgefahr des Autos im Vergleich zu einem Fahrrad zurückzuführen ist. – Länge 18 sec

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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