Bei Unfällen mit viel Alkohol kann es harte Strafen geben. Gefängnis ohne Bewährung ist möglich, auch in Fällen, wenn der Unfallfahrer vorher noch nie etwas auf dem Kerbholz hatte.
So war es auch bei einem 25jährigen, der mit über zwei Promille einen Radler so schwer verletzte, dass er starb. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Dieser Radfahrer war verheiratet und Vater von drei Kindern, das hat bestimmt auch eine Rolle beim Gericht gespielt. Obwohl der Autofahrer vorher noch nie straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen ist, wurde er vom OLG Hamm zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. – Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
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Magazin: Alkoholfahrt mit Todesfolge – keine Bewährung
Bei Unfällen mit viel Alkohol kann es harte Strafen geben. Gefängnis ohne Bewährung ist möglich, auch in Fällen, wenn der Unfallfahrer vorher noch nie etwas auf dem Kerbholz hatte. Hören Sie mal den ganzen Fall.
Beitrag:
Bei Alkohol kennen viele Gerichte kein Pardon, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Nein! Denn wenn Sie bei einer Alkoholfahrt einen Unfall verursachen, bei dem jemand stirbt, dann ist es ja eine fahrlässige Tötung. Weil wenn man mit Alkohol fährt, dann nimmt man in Kauf, dass vielleicht ein Unfall passiert und unter Umständen jemand getötet oder sehr schwer verletzt wird. Und auf fahrlässige Tötung kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die über ein Jahr hinausgeht und die auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. – Länge 30 sec.
So war s auch in diesem tragischen Fall. Da fuhr ein junger Mann auf einer Landstraße.
O-Ton: SFX
Im Blut hatte er mindestens 2,0 Promille. Derart benebelt übersah er einen Radfahrer direkt vor ihm – der Radler hatte auffällige professionelle Kleidung an und fuhr mit eingeschaltetem Rückstrahler.
O-Ton: Dieser Radfahrer war verheiratet und Vater von drei Kindern, das hat bestimmt auch eine Rolle beim Gericht gespielt. Obwohl der Autofahrer vorher noch nie
straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen ist, wurde er vom OLG Hamm zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. – Länge 20 sec.
Die Richter wiesen darauf hin, dass der Fahrer sich bedenkenlos ans Steuer gesetzt habe, obwohl er so viel getrunken hatte. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
Absage.
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