O-Ton + Magazin: Amt bummelt – Halter muss Verfahrenskosten nicht tragen

Wenn Ämter länger brauchen, kann es passieren, dass die Behörde auf Knöllchen für Falschparker sitzen bleibt. So entschied das Amtsgericht Herne im Fall eines Mannes, der Ende Januar seinen Wagen im absoluten Halteverbot haben soll.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Und die Behörde hat ihn erst im März angeschrieben – das Schreiben ging am 7. März zu – dass er sich zur Sache äußern soll. Er hat vorgetragen, dass er nicht selbst gefahren sei, und sich aber aufgrund des großen Zeitabstands sich auch nicht mehr erinnern könne, wer an dem konkreten Tag das Auto gefahren hat. – Länge 16 sec

Die Kosten für dieses Verfahren musste der Mann nicht tragen, so das Amtsgericht.
Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Amt bummelt – Halter muss Verfahrenskosten nicht tragen

Es kommt immer wieder vor, dass Ämter länger brauchen. Aber dann kann es passieren, dass die Behörde auf Knöllchen für Falschparker sitzen bleibt. So sah es jedenfalls das Amtsgerichts Herne. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Wenn das Amt zu lange bummelt und sich zu lange Zeit lässt, Sie zu informieren, dann kann es sein, dass Sie die Kosten des Verfahrens, die Sie als Halter tragen müssen, nicht zu tragen haben. – Länge 12 sec

…so Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall, den die Richter in Herne entschieden, ging es um Parken im absoluten Halteverbot. Passiert war das Ende Januar.

O-Ton: Und die Behörde hat ihn erst im März angeschrieben – das Schreiben ging am 7. März zu – dass er sich zur Sache äußern soll. Er hat vorgetragen, dass er nicht selbst gefahren sei, und sich aber aufgrund des großen Zeitabstands sich auch nicht mehr erinnern könne, wer an dem konkreten Tag das Auto gefahren hat. – Länge 16 sec

Danach erlies die Verwaltungsbehörde einen Kostenbescheid – und der Betroffene wehrte sich gegen die Kosten des Verfahrens. Mit Erfolg, denn das Gericht hob den Kostenbescheid auf. Bettina Bachmann:

O-Ton: Wenn Sie erst fünf Wochen, nachdem Sie angeblich falsch geparkt haben, eine Aufforderung vom Amt bekommen, sich zur Sache zu äußern und die Kosten des Verfahrens zu tragen, lohnt sich auf alle Fälle der Weg zum Anwalt oder zur Anwältin. – Länge 12 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.

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