O-Ton + Magazin: Anwohner darf Gehweg nicht für Kraftfahrzeug-Ladekabel nutzen


Anwohner dürfen Ladekabel für ihr E-Auto nicht über den Gehweg legen, auch nicht mit sogenannten Kabelbrücken. Die Stadt darf dies mit dem Hinweis auf die notwendige Barrierefreiheit und mögliche Stolperfallen versagen, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über den Mann, der meinte, das wären nur ein paar Zentimeter Höhenunterschied – kein Problem!

O-Ton: Diese Meinung hat aber das Verwaltungsgericht Frankfurt nicht geteilt, weil eben doch ein Hindernis auf der Straße ist. Es ist für Rollstuhl- oder Rollatorfahrer schwierig so einen Kabeltunnel zu überqueren. Und das Gericht hat eben entschieden, dass das individuelle Bedürfnis des Mannes oder sein Wunsch, das Auto direkt vor der Tür zu laden, hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einem barrierefreien Gehweg zurücktreten muss. Also sein Interesse ist weniger wert als das Interesse an einem barrierefreien Gehweg. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Anwohner darf Gehweg nicht für Kraftfahrzeug-Ladekabel nutzen


Anwohner dürfen Ladekabel für ihr E-Auto nicht über den Gehweg legen, auch nicht mit sogenannten Kabelbrücken. Die Stadt darf dies mit dem Hinweis auf die notwendige Barrierefreiheit und mögliche Stolperfallen versagen, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main.

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O-Ton: Wenn Sie ein E-Auto haben und es nicht direkt vor ihrer Tür laden können oder keine Garage haben, wo Sie selber eine Ladestation installieren können, dann müssen Sie Ihr Auto an öffentlich zugänglichen Ladestationen aufladen. – Länge 12 sec.

…. sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall wollte ein Mann seinen Wagen vor der Tür laden und das Kabel mit sogenannten Kabelbrücken abdecken. Er meinte, das wären nur ein paar Zentimeter Höhenunterschied – kein Problem!

O-Ton: Diese Meinung hat aber das Verwaltungsgericht Frankfurt nicht geteilt, weil eben doch ein Hindernis auf der Straße ist. Es ist für Rollstuhl- oder Rollatorfahrer schwierig so einen Kabeltunnel zu überqueren. Und das Gericht hat eben entschieden, dass das individuelle Bedürfnis des Mannes oder sein Wunsch, das Auto direkt vor der Tür zu laden, hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einem barrierefreien Gehweg zurücktreten muss. Also sein Interesse ist weniger wert als das Interesse an einem barrierefreien Gehweg. – Länge 30 sec.

Am Rande meinte das Gericht auch, dass die Mobilität des Mannes nicht unangemessen eingeschränkt werde. Schließlich verfüge er über zwei Fahrzeuge und habe daher die Möglichkeit, die Fahrzeuge nacheinander an einer Ladestation aufzuladen. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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