Ein Halter muss keine überhöhte Abschleppkosten für seine beiden falsch geparkten Pkw zahlen, wenn das Abschleppunternehmen zwei Wagen in kurzer Folge für kurze Umsetzungen losschickt, nur um Umsätze zu steigern. So entschied das Amtsgericht München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über den Fall, in demein Mann seine beiden Autos in der Ladezone eines Discounters geparkt hatte.
O-Ton: Der Supermarkt beauftragte ein Abschleppunternehmen, die beiden Fahrzeuge umzusetzen. Das tat das Unternehmen auch, schickte aber in kurzer folge zwei Wagen los – mit der Begründung, man hätte ja nicht wissen können, wie lange die Umsetzung dauert. Aber tatsächlich hätte das alles in einem Aufwasch erledigt werden können. Das fiel nur deshalb auf, weil beide Autos dem gleichen Halter gehörten – und der sagte: So geht es nicht? Man kann nicht für einen Abschleppvorgang von zwei Fahrzeugen, die quasi nebeneinander stehen und nur umgesetzt werden müssen, einfach zwei Abschleppwagen losschicken – nur damit es mehr Umsatz gibt. – Länge 30 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
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Magazin: Auch Abschleppunternehmer müssen auf Kosten achten
Ein Halter muss keine überhöhte Abschleppkosten für seine beiden falsch geparkten Pkw zahlen, wenn das Abschleppunternehmen zwei Wagen in kurzer Folge für kurze Umsetzungen losschickt, nur um Umsätze zu steigern. So entschied das Amtsgericht München. Hier ist der ganze Fall.
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O-Ton: Es gilt natürlich auch für Abschleppunternehmer die Schadensminderungspflicht. Der kann also nicht einfach ein „umsatzsteigerndes“ Vorgehen an den Tag legen, nur weil er hofft, dann vielleicht doppelt abzukassieren. – Länge 10 sec.
…sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. In dem Fall hatte ein Mann seine beiden Autos in der Ladezone eines Discounters geparkt.
O-Ton: Der Supermarkt beauftragte ein Abschleppunternehmen, die beiden Fahrzeuge umzusetzen. Das tat das Unternehmen auch, schickte aber in kurzer folge zwei Wagen los – mit der Begründung, man hätte ja nicht wissen können, wie lange die Umsetzung dauert. Aber tatsächlich hätte das alles in einem Aufwasch erledigt werden können. Das fiel nur deshalb auf, weil beide Autos dem gleichen Halter gehörten – und der sagte: So geht es nicht? – Länge 18 sec.
Damit er seine Autos bekam, ohne das Geld dem Abschleppunternehmen auszubezahlen, hinterlegte er die Abschleppkosten von jeweils 330 Euro beim Amtsgericht und verweigerte die Auszahlung an das Unternehmen. Es kam zur Klage – die Richter reduzierten die Summe. Swen Walentowski:
O-Ton: Man kann nicht für einen Abschleppvorgang von zwei Fahrzeugen, die quasi nebeneinander stehen und nur umgesetzt werden müssen, einfach zwei Abschleppwagen losschicken – nur damit es mehr Umsatz gibt. – Länge 15 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
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