O-Ton + Magazin: Auch Bummeln auf der Autobahn kann bestraft werden

Bummler auf der Autobahn können nicht nur gehörig nerven. Wenn sie ohne ersichtlichen Grund langsam fahren, müssen sie bei einem Auffahrunfall zur Hälfte mithaften. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied so und verdonnerte einen Autofahrer, die Hälfte des Schadens zu übernehmen. Die andere Hälfte muss ein Lkw-Fahrer zahlen, der auf den Bummler bei Tempo 38 aufgefahren war.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Auch Bummeln kann bestraft werden, weil Sie zu einem Hindernis werden. Jeder muss ja die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lassen, d.h. Sie können einfach nicht mit ganz geringer Geschwindigkeit auf der Autobahn fahren. 60 Kilometer ist die Grenze, die Sie einhalten müssen, aber auch das kann ja schon zu einer Verkehrsbehinderung werden. – Länge 20 sec.

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Magazin: Auch Bummeln auf der Autobahn kann bestraft werden

Bummler auf der Autobahn können nicht nur gehörig nerven. Wenn sie ohne ersichtlichen Grund lediglich 38 Stundenkilometer fahren, müssen sie bei einem Auffahrunfall zur Hälfte mithaften. So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Brandenburg. Hören Sie mal diesen Fall.

Beitrag:

O-Ton: 60 Stundenkilometer müssen Sie fahren, wenn Sie sich auf der Autobahn fortbewegen. Denn Sie sollen ja nicht zum Verkehrshindernis werden, wenn sie mit 20 auf der Autobahn herumkriechen. – Länge 10 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: SFX

Es knallte – wie so oft auf deutschen Autobahnen. Allerdings nicht wegen zu hoher Geschwindigkeit, sondern wegen zu geringer! Ein Mann fuhr auf der Autobahn mit 38 Stundenkilometern, als ihm ein Brummi-Fahrer hinten auffuhr. Die Rechtfertigung des Bremsers:

O-Ton: Er hat behauptet, was aber nicht bewiesen werden konnte, dass vor ihm ein Fahrzeug eingeschert sei und er deswegen die Geschwindigkeit habe reduzieren müssen. – Länge 7 sec.

Der Lkw-Fahrer muss trotzdem mithaften – er konnte seinen Sicherheitsabstand nicht beweisen:

O-Ton: Das Oberlandesgericht Brandenburg hat dann ein salomonisches Urteil gefällt, nämlich: 50:50. Das heißt, jeder trägt die Hälfte des entstandenen Schadens. – Länge 7 sec.

Sicher: Solch einen Fall gibt es nicht alle Tage. Das Fazit von Bettina Bachmann:

O-Ton: Auch Bummeln kann bestraft werden, weil Sie zu einem Hindernis werden. Jeder muss ja die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lassen, d.h. Sie können einfach nicht mit ganz geringer Geschwindigkeit auf der Autobahn fahren. 60 Kilometer ist die Grenze, die Sie einhalten müssen, aber auch das kann ja schon zu einer Verkehrsbehinderung werden. – Länge 20 sec.

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