O-Ton + Magazin: Auch „Wenig-Fahrer“ haben Anspruch auf einen Mietwagen

 Geschädigte haben nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen – selbst wenn sie damit nur wenig fahren. So entschied der BGH. In dem Fall ging es um 5.400 Euro. So viel kostete der Mietwagen für 93 Tage, obwohl er nur sechs Kilometer am Tag genutzt wurde.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Da hat der Bundesgerichtshof dann in letzter Instanz entschieden, dass auch dann, wenn der Mietwagen nur täglich über kurze Distanzen gebraucht wird, er angemietet werden kann, und der Schädiger die Kosten zu erstatten hat. – Länge 12 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Auch „Wenig-Fahrer“ haben Anspruch auf einen Mietwagen

Wer darf nach dem Unfall einen Mietwagen nutzen? Eigentlich haben die Geschädigten Anspruch darauf – wenn sie ihn wirklich benötigen. Wann ist dies der Fall? Dazu gibt es unterschiedliche Kriterien, entschied der Bundesgerichtshof. Hier ist der ganze Fall.

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Entzündet hatte sich der Streit an einem ganz simplen Fall – nach einem Unfall, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: In dem Fall war es so, dass der Geschädigte einen Mietwagen für 93 Tage anmietete, bis eben sein eigener Wagen wieder repariert war, aber pro Tag nur sechs Kilometer gefahren ist. – Länge 10 sec.

Insgesamt kostete der Mietwagen somit rund 5.400 Euro. Das trieb die Versicherung des Unfallgegners erst auf die Barrikaden und dann vor Gericht.

O-Ton: SFX

Wenn er nur sechs Kilometer täglich fährt, dann lohne sich der Mietwagen nicht, lautete der Vorwurf. Selbst täglich ein Taxi sei günstiger. Oder auf gut deutsch: Das sei ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Der Streit ging über diverse Instanzen.

O-Ton: Da hat der Bundesgerichtshof dann in letzter Instanz entschieden, dass auch dann, wenn der Mietwagen nur täglich über kurze Distanzen gebraucht wird, er angemietet werden kann, und der Schädiger die Kosten zu erstatten hat. – Länge 12 sec.

Was wie im welchem Fall einem Unfallopfer zusteht, kann sehr unterschiedlich sein. Zwar ist weitgehend klar, dass man anstelle eines Kleinwagens keine Großraumlimousine anmieten sollte. Das widerspricht natürlich der Schadensminderungspflicht. Aber für viele andere Fragen empfiehlt Bettina Bachmann Unfallopfern den Gang zum Anwalt. Dessen Kosten muss übrigens auch der Schädiger übernehmen:

O-Ton: Wenn Sie keinen Mietwagen anmieten, dann können Sie ja eine Pauschale geltend machen, die Ihnen dann bezahlt wird. Das ist also nicht davon abhängig, dass Sie einen Mietwagen anmieten. Die ist natürlich wesentlich geringer als die realen Kosten. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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