O-Ton + Magazin: Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Wer das Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs hört, muss sich schnellstmöglich Kenntnis darüber verschaffen, von wo sich Wagen nähert. Daher ist es auch erlaubt, an einer grünen Ampel zu bremsen. Fährt dann ein anderer Fahrer dann hinten auf, muss er den Schaden komplett ersetzen, entschied das Landgericht Hamburg.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Normalerweise gilt immer: „Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld“, also der Auffahrende ist häufig Schuld. Und das war auch in diesem Fall so. Selbst wenn man vor einer Ampel bremst, weil eben das Martinshorn kommt, trägt der Auffahrende die vollen Kosten. – Länge
18 sec

Mehr Information dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Auffahrunfall an grüner Ampel wegen Martinshorn

Wer das Martinshorn eines Einsatzfahrzeugs hört, muss sich schnellstmöglich Kenntnis darüber verschaffen, von wo sich Wagen nähert. Daher ist es auch erlaubt, an einer grünen Ampel zu bremsen. Fährt dann ein anderer Fahrer dann hinten auf, muss er den Schaden komplett ersetzen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Wenn Sie das Martinshorn hören, müssen Sie sich einen kurzen Überblick verschaffen, woher kommt das Martinshorn. Wenn Sie eben den Ton des Horns nicht gleich einordnen können. Danach müssen Sie zur Seite fahren, unbedingt die Straße räumen, damit der Rettungswagen durchfahren kann. – Länge 17 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Allerdings sieht die Praxis manchmal anders aus. Und mach ein Autofahrer kreiert hier seine eigene kleine Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Rettungswagen. Das kann gefährlich sein.

O-Ton: Auch vor einer Ampel müssen Sie anhalten, um den Weg freizumachen. Und wenn der hinter Ihnen Fahrende dann auffährt, trifft Sie nicht die Schuld, sondern denjenigen, der aufgefahren ist. – Länge 13 sec.

Die Begründung ist simpel: Der Hintere hätte ja auch anhalten müssen, um den Rettungswagen durchzulassen. Das Landgericht Hamburg entschied so – allerdings erst, nachdem die betroffene Frau im ersten Wagen zum Anwalt und später zu Gericht gegangen war. Die Versicherung wollte nur zwei Drittel des Schadens zahlen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Normalerweise gilt immer: „Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld“, also der Auffahrende ist häufig Schuld. Und das war auch in diesem Fall so. Selbst wenn man vor einer Ampel bremst, weil eben das Martinshorn kommt, trägt der Auffahrende die vollen Kosten. – Länge
18 sec

Mehr Information dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

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