O-Ton + Magazin: Beamte vor Gericht wegen Falschbeurkundung bei Geschwindigkeitsmessungen verurteilt

Messprotokolle bei Geschwindigkeitsmessungen müssen korrekt ausgefüllt werden. Aber ein Mitarbeiter eines Ordnungsamts in Hessen unterschrieb die Papiere blanko, der Dienstleister am Blitzer setzte später die Daten ein.

Das Landgericht Kassel und später das Oberlandesgericht kannten in dem Fall kein Pardon. Das ist Urkundenfälschung, entschieden die Richter.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eine klassische Urkundenfälschung und hier ist es ein besonders schwerer Fall. Es handelt sich um eine öffentliche Urkunde. Das Messprotokoll hat einen hohen Beweiswert. Aufgrund des Messprotokolls beim Blitzen kommt es ja zur Verurteilung, zu Bussgeldern. Und deshalb liegt hier auch eine Urkundenfälschung vor. – Länge 22 sec.

Das Urteil: Wegen Falschbeurkundung im Amt in 17 Fällen bekam der Mann vom Ordnungsamt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Der Dienstleister musste 200 Tagessätze zu je 65 Euro zahlen.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Beamte vor Gericht wegen Falschbeurkundung bei Geschwindigkeitsmessungen verurteilt

Messprotokolle bei Geschwindigkeitsmessungen müssen korrekt ausgefüllt werden. Wen Beamte es blanko unterschreiben, machen sie sich strafbar. Es droht Gefängnis, zumindest aber eine Geldstrafe – so wie in diesem Fall. Hören Sie mal.

Beitrag:

Es blitzt häufig auf deutschen Straßen:

O-Ton: SFX

Was für den Autofahrer meistens ärgerlich ist und oft nur in einer Zahlungsaufforderung endet, setzt bei der Verwaltung eine ganze Kette in Bewegung. Unter anderem gehört ein Messprotokoll dazu, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall war es, dass der Ordnungsamtsmitarbeiter, der für die Messung zuständig war, der wollte gern eine Höhergruppierung in der Beamtenbesoldung bekommen. Der private Dienstleister, der bisher die Messungen vorgenommen hatte, der wollte weiter sein lukratives Geschäftsmodell pflegen. Deshalb haben sich beiden zusammen gesetzt und gesagt: Wie können wir das erreichen? – Länge 20 sec.

Ihre Idee: Der Mann vom Ordnungsamt unterschreibt blanko die Messprotokolle. Der Dienstleister füllte es beim Blitzen aus. Auf dieser Basis wurden viele Buß- und Verwarngelder verhängt. Die Sache flog auf und landete vor Gericht.

O-Ton: Eine klassische Urkundenfälschung und hier ist es ein besonders schwerer Fall. Es handelt sich um eine öffentliche Urkunde. Das Messprotokoll hat einen hohen Beweiswert. Aufgrund des Messprotokolls beim Blitzen kommt es ja zur Verurteilung, zu Bussgeldern. Und deshalb liegt hier auch eine Urkundenfälschung vor. – Länge 22 sec.

Die erste Instanz, das Landgericht Kassel verurteilte den Mann vom Ordnungsamt wegen Falschbeurkundung im Amt in 17 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Der Dienstleister musste 200 Tagessätze zu je 65 Euro zahlen. Die Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt blieb ohne Erfolg.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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