O-Ton + Magazin: Bei Glätte müssen Anlieger nicht gesamten Gehweg räumen

Im Winter müssen Hausbesitzer die Gehwege von Eis und Schnee räumen und auch streuen. Wie breit aber muss der Weg geräumt werden? Es muss nicht der ganze Weg sein, entschied das Landgericht Coburg. Wie breit muss also geräumt sein?

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Ich glaube, da gibt es keine generelle Regel. Aber das Landgericht Coburg hat zumindest jetzt entschieden, dass es ausreichend ist, wenn der Gehweg so breit geräumt ist, dass zwei Personen aneinander vorbei laufen können. Also es ist nicht erforderlich, dass der gesamte Gehweg in voller Breite von Schnee und Eis befreit wird. – Länge 20 sec.

Mehr zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Bei Glätte müssen Anlieger nicht gesamten Gehweg räumen

Im Winter müssen Hausbesitzer die Gehwege von Eis und Schnee räumen und auch streuen. Wie breit aber muss der Weg geräumt werden? Es muss nicht der ganze Weg sein, entschied das Landgericht Coburg. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Immer wieder kommt es zum Streit, weil Menschen bei Glätte stürzen. Stellt sich die Frage: Muss denn alles piekfein geräumt sein – oder reicht es, wenn ein Teil des Weges frei ist?

O-Ton: Ich glaube, da gibt es keine generelle Regel. Aber das Landgericht Coburg hat zumindest jetzt entschieden, dass es ausreichend ist, wenn der Gehweg so breit geräumt ist, dass zwei Personen aneinander vorbei laufen können. Also es ist nicht erforderlich, dass der gesamte Gehweg in voller Breite von Schnee und Eis befreit wird. – Länge 20 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Und der Fall war auch nicht so eindeutig:

O-Ton: Eine Frau stürzte auf einem Gehweg, der nur auf einem Streifen geräumt war und nicht in der gesamten Breite. Und sie behauptete, sie sei auf eine für sie nicht erkennbare vereiste Fläche getreten. Sie sei gestürzt, hat sich den Arm gebrochen und war mehrere Monate arbeitsunfähig gewesen und neben Schadensersatz forderte sie ein Schmerzensgeld von über 4.000 Euro. – Länge 20 sec.

Doch die Richter wiesen die Klage ab. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das war ein Mitverschulden ihrerseits. Denn, wenn ich sehe, der Weg ist breit genug gestreut, dann muss ich diesen Teil benutzen und nicht auf dem nichtgeräumten Teil laufen. – Länge 10 sec.

Mehr zu diesem Fall unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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