O-Ton + Magazin: Bei Hindernis kein Reißverschluss

 Das Reißverschlussprinzip gilt nur, wenn auch wirklich eine Spur wegfällt. Man kann sich auf dieses Prinzip nicht berufen, wenn lediglich ein Hindernis die Spur blockiert. Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, zur genauen juristischen Ausgangslage.

O-Ton: Das heißt, derjenige, der von der wegfallenden Spur da rein will, der hat auch einen Anspruch da reinzufahren. Das gilt aber nicht, wenn Möbelwagen eine Spur behindern, ein Postwagen oder aber auch eine kleine Baustelle – nur für ein kleines Stück von zwei, drei Metern. Nur bei dem konkreten Wegfall einer Spur, das kann auch vor Baustellen geschehen, wenn sie länger sind, oder wenn aus einer zweispurigen Strasse eine einspurige Strasse wird – dann gilt das Reißverschlußprinzip. – Länge 27 sec.

Mehr Informationen zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

Magazin: Bei Hindernis kein Reißverschluss

Wir wollen an dieser Stelle mit einem weit verbreiteten Irrtum im Verkehrsrecht aufräumen. Denn: Das Reißverschlussprinzip gilt nur, wenn auch wirklich eine Spur wegfällt. Man kann sich auf dieses Prinzip nicht berufen, wenn lediglich ein Hindernis die Spur blockiert. Mehr dazu in diesem Fall.

Beitrag:

Es ist weit verbreitete Sitte: Wenn sich der Verkehr staut, dann schlängeln sich die Autofahrer gemeinsam – und im Idealfall lässt man den anderen auch in seine Spur.

O-Ton: SFX

Das klappt nicht immer so gut und so, wie es eigentlich in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben ist. Deshalb haben Autowerkstätten auch häufig neue Aufträge.

O-Ton: SFX

Wann gilt das Reißverschlußprinzip nun wirklich? Wenn die Spur wirklich verschwindet, sagt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, zur genauen juristischen Ausgangslage.

O-Ton: Das heißt, derjenige, der von der wegfallenden Spur da rein will, der hat auch einen Anspruch da reinzufahren. Das gilt aber nicht, wenn Möbelwagen eine Spur behindern, ein Postwagen oder aber auch eine kleine Baustelle – nur für ein kleines Stück von zwei, drei Metern. Nur bei dem konkreten Wegfall einer Spur, das kann auch vor Baustellen geschehen, wenn sie länger sind, oder wenn aus einer zweispurigen Strasse eine einspurige Strasse wird – dann gilt das Reißverschlußprinzip. – Länge 27 sec.

Wer die Spur wechselt, darf andere Autofahrer nicht gefährden. Und derjenige, der die freie Spur benutzt, muss andere auch nicht einfahren lassen, entschied das Amtsgericht München. Geklagt hatte eine Frau, deren Spur durch einen Möbelwagen blockiert war.

O-Ton: Als sie wechselte, stieß sie mit einem anderen Auto zusammen. Es entstand ein Schaden von rund 2.000 Euro. Diesen wollte sie wieder haben – und scheiterte vor Gericht. Das Gericht hat gesagt: Nee, nee, Reißverschlußprinzip greift hier nicht, weil hier nicht die Spur weggefallen ist. Die zweite Spur war ja da, sondern sie war nur blockiert. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

Download Magazin

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.