O-Ton + Magazin: Beim Gebrauchtwagenkauf schließt „gekauft wie gesehen“ Gewährleistung nicht komplett aus

Die Klausel „Gekauft wie gesehen“ schließt nicht jeden Gewährleistungsanspruch beim Gebrauchtwagenkauf aus. Diese Formulierung bezieht sich nur auf für Laien sichtbare und erkennbare Mängel, entschied das Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte eine Frau, der gebrauchter Peugeot offenbar deutliche Vorschäden hatte.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Man könnte meinen, dass die Gewährleistungsrechte der Frau ausgeschlossen seien. Das ist aber nicht der Fall, weil auch mit dieser Klausel „gekauft wie gesehen“ können Sie nicht alle Schäden ausschließen. Also Schäden, die der Laie nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte, als er das Auto besichtigt hat, die kann er trotzdem später geltend machen. Das kann dazu führen, dass er vom Kaufvertrag zurück tritt und sein Geld zurück erhält. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Gebrauchtwagenkauf: „gekauft wie gesehen“ schließt Gewährleistung nicht komplett aus

Die Klausel „Gekauft wie gesehen“ schließt nicht jeden Gewährleistungsanspruch beim Gebrauchtwagenkauf aus. Diese Formulierung bezieht sich nur auf für Laien sichtbare und erkennbare Mängel, entschied das Oberlandesgerichts Oldenburg.

Beitrag:

Würden Sie diesem Mann einen Gebrauchtwagen abkaufen? – ist eine gängige Floskel. Und bezieht sich eher auf zwielichtige Gesellen. Aber: Was ist, wenn man dem Auto kein Vertrauen schenkt? Oder es sich später als beschädigt herausstellt?

O-Ton: Eine Frau kaufte einen Peugeot, einen gebrauchten Peugeot für 5.000 Euro. Nach einiger Zeit wollte sie das Fahrzeug zurück geben und den Kaufpreises zurück verlangen. Weil sie festgestellt hatte, dass das Auto einen erheblichen Vorschaden hatte. – Länge 15 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Davon hat sie beim Kauf nichts gewusst. Der Verkäufer meinte nun, es gebe ja die Klausel „gekauft wie gesehen“. Deswegen könne die Frau den Wagen weder zurück geben noch ihr Geld zurück verlangen. – Länge 10 sec.

Doch die Frau bestand auf ihrem Wunsch. Ging erst zum Anwalt, später vor Gericht – und stritt sich ihre 5.000 Euro Kaufpreis zurück.

O-Ton: SFX

Tatsächlich stellte ein Sachverständiger im Auftrag des Gerichts einen erheblichen, nicht vollständig und fachgerecht beseitigten Unfallschaden fest. Beide Kotflügel hätten Spachtelarbeiten und eine Neulackierung aufgewiesen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Man könnte meinen, dass die Gewährleistungsrechte der Frau ausgeschlossen seien. Das ist aber nicht der Fall, weil auch mit dieser Klausel „gekauft wie gesehen“ können Sie nicht alle Schäden ausschließen. Also Schäden, die der Laie nicht erkannt hat und auch nicht erkennen konnte, als er das Auto besichtigt hat, die kann er trotzdem später geltend machen. Das kann dazu führen, dass er vom Kaufvertrag zurück tritt und sein Geld zurück erhält. – Länge 20 sec.

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