O-Ton + Magazin: BGH entscheidet über „Helmpflicht“ für Radler

 Der Bundesgerichtshof entscheidet am 17. Juni den Fall einer Fahrradfahrerin, die bei einem Unfall keinen Helm getragen hatte. Sie verletzte sich schwer – und soll daher einen Teil des Schadens selbst bezahlen.

Sollte der BGH das Urteil bestätigen, könnte dies der Einführung einer „Helmpflicht“ für Radler gleichkommen.
Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, wagt eine Prognose:

O-Ton: Ich bin der Meinung, dass es leider keine allgemeine Verkehrsgeltung gibt. Die meisten fahren leider, leider noch ohne Helm – und dementsprechend dürfte meines Erachtens ein Mitverschulden nicht anzurechnen sein. Denn durch eine BGH-Entscheidung kann man keine Volkserziehung machen. Das kann man allenfalls durch ein Gesetz, aber nicht durch eine BGH-Entscheidung. – Länge 20 sec.

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Magazin: BGH entscheidet über „Helmpflicht“

Nicht nur Radler dürften am 17. Juni gespannt nach Karlsruhe schauen. Dann entscheidet der Bundesgerichtshof einen spannenden Fall. Darin geht es um den Unfall einer Fahrradfahrerin, die keinen Helm getragen hatte. Aus diesem Grund soll sie einen Teil des Schadens selbst bezahlen. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

Es ist gesund, es macht Spaß und es nicht ganz ungefährlich:

O-Ton: SFX

Das Radfahren. Und wenn es mal schief geht, steht schnell die Frage im Raum: Wer bezahlt den Schaden? Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der BGH hat zu entscheiden, ob ein Fahrradfahrer, der eine Kopfverletzung erleidet, vom dem Schädiger weniger Geld verlangen kann, weil er keinen Helm getragen hat. Ob er praktisch sich gegen seine Interessen verhalten hat und ihm dadurch ein Abzug gemacht wird. – Länge 15 sec

Denn die Richter der vorherigen Instanz, das Oberlandesgericht Schleswig, hatten genau so entschieden. In dem Fall war eine ältere Dame mit dem Rad unterwegs, als ein unachtsamer Beifahrer die Tür öffnete – die Frau verletzte sich bei dem Sturz ganz erheblich. Nach Ansicht der Schleswiger Richter war der Fall klar: Mit Helm wäre das nicht passiert, also bekommt sie 20 Prozent weniger Schmerzensgeld.

O-Ton: SFX

Das Urteil könnte wieder gekippt werden, prognostiziert Jörg Elsner:

O-Ton: Ich bin der Meinung, dass es leider keine allgemeine Verkehrsgeltung gibt. Die meisten fahren leider, leider noch ohne Helm – und dementsprechend dürfte meines Erachtens ein Mitverschulden nicht anzurechnen sein. – Länge 12 sec

Denn: Wenn mehr Menschen beim Radeln Helm tragen würden, dann wäre das Fahren ohne Schutz eine Ausnahme. Und dann könnte es gerechtfertigt sein, dass der Dame Geld abgezogen wird. Somit wird es durch den Richterspruch aus Karlsruhe wohl auch keine allgemeine Helmpflicht wie bei Motorrädern geben, erwartet der Rechtsanwalt.

O-Ton: Ich fände das fatal, wenn ein Mitverschulden angeraumt würde. Denn durch eine BGH-Entscheidung kann man keine Volkserziehung machen. Das kann man allenfalls durch ein Gesetz, aber nicht durch eine BGH-Entscheidung. – Länge 10 sec.

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